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Überbrückungshilfe 2025 des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich

Ab sofort können von Extremwetter betroffene Privathaushalte eine Überbrückungshilfe aus dem Akuthilfefonds „Österreich hilft Österreich“ beantragen. Die Unterstützung richtet sich an Personen, deren privater Wohnraum durch Extremwetterereignisse ab dem 30.6.2025, also zum Beispiel durch Hochwasser, Starkregen, Murenabgänge oder ähnliche Naturereignisse beschädigt oder zerstört wurde.

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Wer kann die Hilfe beantragen?

Die Überbrückungshilfe richtet sich an Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) nachweislich durch ein Extremwetterereignis im Sommer 2025 beschädigt wurde.

Nicht unterstützt werden:

- Schäden an Zweitwohnsitzen
- Betriebliche Einrichtungen

Pro Haushalt kann ein Antrag (verlinken) bei einer der teilnehmenden Österreich hilft Österreich Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe) gestellt werden. Die Organisation bestätigt, dass ein Schaden existiert und leitet den Antrag an unser Büro weiter. 

Adresse:
ÖHÖ Extremwetterhilfe
c/o Österreichisches Rotes Kreuz
Wiedner Hauptstraße 32
1040 Wien

Was passiert nach dem Antrag?

Die Partnerorganisationen von Österreich hilft Österreich (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe) prüfen die eingereichten Anträge und bestätigen die Schäden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Unterstützung binnen weniger Tage auf Ihr Konto überwiesen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Antragsnummer per E-Mail an hochwasserhilfe@roteskreuz.at oder telefonisch an die Hotline des Assistenz-Teams der „ÖHÖ-Extremwetterhilfe“ unter 01/58900-890. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.