Überbrückungshilfe 2025 des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich
Wer kann die Hilfe beantragen?
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) nachweislich durch ein Extremwetterereignis im Sommer 2025 beschädigt wurde.
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Ansuchen um Überbrückungshilfe
Nicht unterstützt werden:
- Schäden an Zweitwohnsitzen
- Betriebliche Einrichtungen
Pro Haushalt kann ein Antrag bei einer der teilnehmenden Österreich hilft Österreich Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe) gestellt werden. Die Organisation bestätigt, dass ein Schaden existiert und leitet den Antrag an unser Büro weiter.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Partnerorganisationen von Österreich hilft Österreich (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe) prüfen die eingereichten Anträge und bestätigen die Schäden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Unterstützung binnen weniger Tage auf Ihr Konto überwiesen.
Für Fragen bezüglich Ihrer Anträge, wenden Sie sich bitte direkt an die gewählte Hilfsorganisation. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an hochwasserhilfe@roteskreuz.at oder telefonisch an die Hotline des Assistenz-Teams der „ÖHÖ-Extremwetterhilfe“ unter 01/58900-890. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.