Anleitung: Ansuchen um Überbrückungshilfe
Ziel des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe
Informationen für Betroffene:
ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH Hotline
0800 664 2024
Mo-Fr 09:00-13:00 Uhr
Der Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte. Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) kann nur ein Antrag gestellt werden.
Wie erhalte ich die Überbrückungshilfe aus dem Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich?
- Download Formular: Ansuchen um Überbrückungshilfe aus dem ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH Akuthilfefonds
- Informationen zum Antrag auf Überbrückungshilfe
- Datenschutzerklärung - Informationen über die Verarbeitung der Daten von Ansuchenden um Überbrückungshilfe
Wenden Sie sich bitte an einen Stützpunkt der unten stehend genannten Hilfsorganisationen, um den Antrag gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben:
- Caritas
- Diakonie
- Hilfswerk
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Volkshilfe
Ablauf der Hilfe
- Formular „Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich “ ausfüllen und unterschreiben
- Zu einer der oben genannten Hilfsorganisationen gehen > mit Bericht der Schadenskommission oder mit Fotos als Nachweis
- Hilfsorganisation bestätigt und füllt mit Ihnen den Antrag vollständig aus
- Hilfsorganisation übermittelt an die Caritas der ED Wien, die für ÖHÖ die Überweisung an Sie übernimmt
- Das Geld wird binnen weniger Tage angewiesen
Wie wird geholfen?
Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich (Maximalbetrag 2.100,- Euro) erfolgt per Überweisung nach Prüfung des Antrags durch die Hilfsorganisation. Die Auszahlung erfolgt im Auftrag von ÖHÖ durch die Caritas der Erzdiözese Wien. In dem Zusammenhang werden die Anträge zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Was wird von der Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich nicht unterstützt?
Zweitwohnsitze und betriebliche Einrichtungen werden nicht unterstützt.
Informations-Hotline für Betroffene
Um den Zugang zu den Hilfsmaßnahmen noch einfacher zu gestalten, können sich Betroffene nun auch an die von A1 kostenfrei zur Verfügung gestellte Hotline 0800 664 2024 wenden. Diese ist kostenlos aus ganz Österreich von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, erreichbar. Zusätzlich zu den Informationen über den Ablauf der Überbrückungshilfen informieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen auch über lokale Hilfen.